Liebe Freundinnen und Freunde von OpenSquare
Kann eine Institution, die Eintritt verlangt, ein öffentlicher Raum sein? Ein Kunsthaus ist Forum und Motor für Kunstvermittlung weit über die kostenpflichtigen Ausstellungen hinaus. Kunst ist ein unersetzbarer Wert unserer Gesellschaft. Reflexion, Diskussion, und kritische Auseinandersetzung über Kunst sind Spiegel unserer Demokratie. Die Bevölkerung von Stadt und Kanton Zürich wird in goldenen Lettern zuoberst auf der Liste der Donatorinnen und Donatoren an der Wand des Neubaus des Kunsthaus Zürich genannt. Und die Stimmbevölkerung von Zürich stimmt am 27. September über ein Erhöhung der Subventionen der Stadt Zürich ab. Mit der Übernahme von zusätzlichen Unterhaltskosten steigt der öffentliche Anteil weiter über 50%. Ja, das Kunsthaus gehört zu Zürich. Deshalb «Ja» zur Kunsthausabstimmung. Aber das «Ja» ist verbunden mit Anspruch, mit der so oft wiederholten Forderung nach einer Öffnung. Vorallem die Kunsthauserweiterung schottet sich heute noch immer ab: Der Neubau lädt nicht ein, er schüchtert ein. Er signalisiert in vielen kleinen Details «Ihr seid nicht willkommen». Das leere, heisse Vorfeld, die versteckte, edle Messingtüre, die verspiegelte Glasplastik am Eingang zum Garten an der Rämistrasse: Alle rufen «Betrete mich nicht». Auch der Umgang mit dem als «öffentlich» bezeichneten Foyer erschreckt, trotz der neuen Kunstinstallation von Jeffrey Gibson: Am Fuss der 1.Treppe fragt die Kunsthausmitarbeiterin nach dem Billett und erlaubt freundlich den kostenfreien Durchgang zum Garten.
Das ist keine verspätetete Architekturkritik. Es ist eine dringende Forderung zu einem anderen, offenen Umgang mit Gebäuden und Aussenräumen: Öffnet die Türen, bespielt die Freiräume. Knackt den «Tresor des Zürichbergs».
Die Erwartung an ein offenes, inklusives Kunsthaus ohne Schwellenangst ist und war hoch. Im Wettbewerbsprogramm des Projektwettbewerbs der Kunsthauserweiterung 2007 wurde es gefordert:
«Die zentrale Halle ist eine Kernfunktion im Erweiterungsbau und gleichwertig zu den Räumen der Kunst zu sehen. Als Haupteingang des Kunsthaus Zürich ist sie die identitätsstiftende Schnittstelle für das Publikum. Der Charakter dieses einzigartigen öffentlichen Raums im Zentrum Zürichs spiegelt wichtige Anforderungen aus Vision und Konzept wieder: die mannigfaltige Durchlässigkeit zwischen innen / aussen soll die Offenheit der Institution Kunsthaus signalisieren; es soll sich als ein Besucherstrom durch das Gebäude entwickeln können. Der grosszügige, überdachte urbane Raum soll zum Verweilen einladen und die Halle zur interaktiven «Plaza» beleben. …Die Kunst soll in diesem Bereich bereits präsent und das Museumsangebot ablesbar sein. Die zentrale Halle ist die flexible und wandelbare Bühne für Kunst und beispielsweise zeitlich begrenzte, künstlerisch motivierte Interventionen. Charakter und Inhalte strahlen auf den Heimplatz und in den «Garten der Kunst» aus. Letzterer soll die Rolle der Halle unter freiem Himmeln fortführen».
Wir kennen es von Reisen, von Museumsbesuchen im In- und Ausland: Offene Eingangshallen mit informellen, überraschenden, anregenden und herausforderden Ausstellungen, Foyers Public, Kunstgärten als Teil der Stadt. Öffentliche Orte. Orte mit freier Zugänglichkeit und Handlungsfreiheit?
Ja, das Kunsthaus Zürich muss sich in jeder Hinsicht öffnen.
Nein, ein öffentlicher Raum wird es auch dann nicht sein.
Die Frage bleibt Thema.
Mit herzlichen Grüssen
Gundula Zach